Wibo Folierung GmbH – gültig für alle Geschäftsbeziehungen
Stand: Juni 2026
A) Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Wibo Folierung GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber").
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Bestandteil des Vertrages, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, sofern es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
B) Angebot und Vertragsabschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Die Gültigkeit eines Angebots beträgt vier Wochen ab Ausstellungsdatum, sofern keine andere Frist angegeben ist.
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die Ausführung der Leistung zustande.
Ändert sich nach Angebotserstellung die Material- oder Kostengrundlage wesentlich, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Preis entsprechend anzupassen. Der Auftraggeber wird hierüber unverzüglich informiert.
Angebote für Montagearbeiten basieren auf Schätzwerten; die endgültige Preisfestlegung erfolgt nach Auftragserteilung und Aufmaß vor Ort.
Zusatzkosten, die durch unklare oder unvollständige Angaben des Auftraggebers entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
C) Leistungen
Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers.
Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Mündliche Nebenabreden sind nicht verbindlich.
Die Ausführung von Montagearbeiten setzt voraus, dass der Auftraggeber den Arbeitsbereich rechtzeitig freigibt und in einem ordnungsgemäßen Zustand bereitstellt. Bei unzureichenden Verhältnissen vor Ort ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten zu unterbrechen; entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Lieferungen erfolgen frei Haus auf Risiko des Auftraggebers; Teillieferungen sind zulässig.
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers (Eigentumsvorbehalt).
Branchenübliche Toleranzen hinsichtlich Maßen, Farben und Materialien gelten als vereinbart und berechtigen nicht zur Reklamation.
Entwürfe, Layouts, Reinzeichnungen und sonstige Unterlagen bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck.
Änderungen am freigegebenen Ausführungslayout nach erfolgter Freigabe gehen zu Lasten des Auftraggebers.
D) Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Vorauszahlungen oder Abschlagsrechnungen zu stellen.
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
E) Liefer- und Leistungszeit
Liefertermine und -fristen sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Materialengpässe oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse berechtigen den Auftragnehmer zu einer angemessenen Verlängerung der Liefer- oder Leistungszeit.
Der Auftraggeber kann einen verbindlichen Liefertermin nur verlangen, wenn er seinerseits alle zur Ausführung notwendigen Unterlagen und Informationen rechtzeitig bereitgestellt hat.
F) Abnahme
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsgemäß erbrachte Leistung abzunehmen.
Mängelrügen müssen schriftlich innerhalb von 10 Werktagen nach Lieferung oder Montage beim Auftragnehmer eingehen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als abgenommen.
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens bei Abnahme, schriftlich anzuzeigen.
G) Gewährleistung und Haftung
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass seine Leistungen zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Sachmängeln sind.
Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Werktagen nach Entdeckung, schriftlich anzuzeigen. Bei nicht rechtzeitig gerügten Mängeln erlöschen die Gewährleistungsansprüche.
Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt verlangen.
Die Haftung des Auftragnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für wesentliche Vertragspflichten.
Eine Haftung für Schäden, die auf einer unsachgemäßen Verwendung durch den Auftraggeber zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen.
H) Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei – insbesondere technische, kaufmännische und betriebliche Daten – gegenüber Dritten geheim zu halten.
Diese Verpflichtung gilt über das Ende der Geschäftsbeziehung hinaus für die Dauer von drei Jahren.
I) Rücktritt vom Kaufvertrag
Ein Rücktritt, Umtausch oder eine Rückgabe von bereits beauftragten oder produzierten Leistungen ist grundsätzlich nicht möglich, da es sich um individuell angefertigte Produkte handelt.
Bei einem vom Auftraggeber veranlassten Rücktritt nach Auftragserteilung ist der Auftragnehmer berechtigt, die bis zum Rücktritt entstandenen Kosten sowie eine angemessene Ausfallentschädigung in Rechnung zu stellen.
J) Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.